Sehr geehrter Gast
Mit dieser Seite wollen wir Sie darüber informieren, wie Sie einen Kleingarten auf
Pachtrecht erwerben können.
Wird in unserer Kleingartenanlage ein Garten frei, werden durch die Vorstandschaft
zunächst mehrere Bewerber verständigt. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Warteliste.
Jeder zur Vergabe anstehende Garten wird von unserem Sachverständigen
bewertet. Abzulösen und zu bewerten sind: Gartenhaus, Nebengebäude, Nebenanlagen
und gärtnerische Kulturen sowie gartentypische Einrichtungen und Gegenstände.
Das Ergebnis der Bewertung wird nach Abstimmung mit dem bisherigen Garteninhaber
den in Betracht kommenden Bewerbern mitgeteilt. Für die Höhe der Ablösung ist das
Bewertungsergebnis maßgebend.
Bei Pachtgärten ist für das Grundstück ein jährlicher Pachtzins zu entrichten. Die Ein-
ladungen zu Gartenbesichtigungen und Vergaben erhalten Sie von unserem Vorstand.
Bei Interesse bzw. Fragen melden Sie sich im Button " Kontakt " an und äußern Ihre
Wünsche oder :
Laut Beschluß der Mitgliederversammlung beträgt der Mitgliedsbeitrag derzeit
als ordentliches Mitglied mit Pachtvertrag z. Zt. € 60,-
als ordentliches Mitglied ohne Pachtvertrag z. Zt. € 35,-
Die Einmalige Aufnahmegebühr beträgt z. Zt. € 25,-
Es ist ein jährlicher Arbeitsdienst ( der bei der Jahreshauptversammlung bekanntgegeben
wird) zu leisten oder ersatzweise z. Zt. € 30,- pro Stunde zu bezahlen.
Jährliche Kosten eines Gartens ca. 200 € (enthalten sind Mitgliedsbeitrag und Pachtzins, je
nach Größe der Parzelle ) zuzüglich Wasser und Stromkosten